Aus verschiedenen Gründen können Menschen für extremistische Ideologien empfänglich werden, sich radikalisieren und sich extremistischen Gruppierungen oder Bewegungen anschliessen.
Bei Verdachtsmomenten kann der Gewaltschutz der Kantonspolizei Aargau kontaktiert werden (E-Mail / Telefon). Die Hotline ist werktags während der Bürozeiten besetzt. In Notfällen ist die Notrufnummer 117 zu wählen.
In einem ersten Schritt sollten die im Umfeld des Jugendlichen oder jungen Erwachsenen beobachteten Anzeichen bearbeitet werden. Überreaktionen sollen vermieden werden. Es gilt, die Beziehungsebene zu wahren und das Gespräch mit der betroffenen Person zu suchen. Es gilt der Grundsatz: "Es gibt keine Rechtfertigung für Gewalt und Gewalt ist kein Mittel zur Konfliktlösung." Eltern, Trainer/-innen, Jugendarbeiter/-innen, Bezugs- und Betreuungspersonen sowie Lehrpersonen und Schulleitungen haben die Möglichkeit, sich bereits vor dem Gespräch mit dem Jugendlichen von der Anlaufstelle Radikalisierung SPD beraten zu lassen (Vorgehensberatung).
Je nach Gesprächsverlauf und eigener Ersteinschätzung kann anschliessend die Anlaufstelle Radikalisierung des SPD für eine vertiefte Einschätzung und Handlungsempfehlung beigezogen werden.
Bei Verdacht auf Radikalisierung von erwachsenen Personen aus dem Asyl- und Migrationsbereich ist es wichtig, dass Fachpersonen aus den Bereichen Asyl, Migration und Soziales (Sozialdienste, kommunale Ämter) sofort und angemessen handeln.
Kontaktaufnahme und Absprache des weiteren Vorgehens.
1. Fallmeldung mittels Meldeformular (Hompage)
2. Diskretes Erstgespräch vor einer allfälligen Fallmeldung
Die Anlaufstelle Radikalisierung bietet niederschwellig Unterstützung und Beratung in Fragen zu Radikalisierung, gewaltbereitem Extremismus und Gewaltprävention.
Das Angebot richtet sich an die Basler Bevölkerung sowie an Personen aus den Bereichen Schule, Jugend- und Sozialarbeit, Berufsbildung und Sport bzw. Freizeit.
Wir haben zum Ziel, gewaltbereite und extremistische Einstellungen früh zu erkennen, wo nötig angemessene Hilfestellungen anzubieten und dem betroffenen Umfeld beratend zur Seite zu stehen.
Haben Sie ein ungutes Bauchgefühl? Kontaktieren Sie uns!
Eine Radikalisierung kann hin zu den verschiedensten Themen und Gruppierungen erfolgen – von politischen, religiösen Gruppierungen über Sekten bis zu Hooliganismus oder Links- oder Rechtsextremismus, Coronaskeptiker oder Verschwörungstheoretiker. Kontaktaufnahme (per Telefon, E-Mail oder persönlich) mit der Fachstelle Radikalisierung und Gewaltprävention Stadt Bern bei Verdacht auf Radikalisierung, Beratungs- und oder Begleitungsbedarf, zur Abklärung, Einschätzung.
Les personnes craignant qu’une personne de leur entourage se soit radicalisée contactent le centre de contact pour lui faire part de leurs observations et de leurs questions. Le centre de contact clarifie la communication de soupçons de radicalisation et évalue la situation en termes de danger pour la personne concernée et pour les autres. Il décide ensuite si le cas doit être orienté vers un service d’intervention en raison de son caractère urgent ou s’il continue à fournir des conseils. La police doit être appelée si l’on suppose que la personne elle-même ou d’autres personnes sont en danger immédiat ou si des infractions pénales ont été commises.
En cas de suspicion de radicalisation ou de besoin de renseignements complémentaires, il y a lieu de contacter l’Unité de gestion des menaces de la Police cantonale Fribourg.
L’unité précitée a pour tâches :
Toute personne pouvant être en contact avec des personnes sympathisantes ou adhérant à des idéologies politiques ou religieuses où un processus de radicalisation est soupçonné ou avéré (parents, proches, ami-e-s et professionnel-le-s) peut s'adresser au dispositif genevois de prévention "Gardez le lien".
Les expert-e-s de l'association "Rhizome", sur mandat de l'Etat de Genève, informent, conseillent et accompagnent et proposent une prise en charge personnalisée des particuliers et professionnel-le-s.
"Gardez le lien" s'inscrit dans le cadre du dispositif d'information et de prévention socio-éducative des phénomènes de radicalisations politiques et religieuses violentes adopté par le Conseil d'Etat genevois en 2015.
Le Bureau de l'intégration des étrangers pilote le dispositif sur mandat de l'Etat de Genève.
Bei Beobachtungen von problematischem Verhalten mit Verdacht auf Radikalisierung kann die Anlaufstelle Radikalisierung für eine Vorgehensberatung kontaktiert werden. Als Hilfstool steht das Ra-Prof für eine erste Einschätzung zur Verfügung. Vernetzt ist die Anlaufstelle mit der KAPO Glarus und der Fachstelle Gewaltprävention Zürich.
Für elektronische Kontaktaufnahme bitte das Kontaktformular benutzen: Ihre Mitteilung an die Kantonspolizei Graubünden
En cas de suspicions de radicalisation ou de besoin de renseignements complémentaires, prendre contact avec la Police cantonale jurassienne.
Wenn Beobachtungen gemacht werden, die darauf hindeuten, dass eine Person aus der Zielgruppe Jugendlicher oder junger Erwachsener stark von einer gewaltorientierten Ideologie beinflusst wird, empfiehlt es sich wie folgt vorzugehen:
Meldung bei der Kantonspolizei Nidwalden.
Verdachsfälle werden der Kantonspolizei Obwalden gemeldet. Das weitere Vorgehen wird situativ und zusammen mit der Meldeperson definiert.
Eingang Meldung, telefonische Abklärung bei meldender Person, allenfalls Einschätzung mittels Ra-Prof, Anleiten der Bezugsperson, wie sie mit der Person umgehen kann (Gespräch suchen, Vertrauen aufbauen). Allenfalls Einbezug von Experten, Einbezug des sozialen Umfelds. Falls erforderlich pädagogische oder sozialarbeiterische Intervention. Bei Gefährdung oder Vedacht auf strafbare Handlung: Meldung an Polizei.
Die Fachstelle Brückenbauer und Radikalisierung hat 2019 ihre Arbeit aufgenommen. Sie ist dem Kantonalen Bedrohungsmanagement angegliedert.
Die Fachstelle ist eine kantonale Anlaufstelle für Fragen oder Problemstellungen zum Thema Radikalisierung und gewaltbereitem Extremismus und dient der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus. Sie soll das Gefährdungspotenzial bei einzelnen Personen oder Gruppen frühzeitig erkennen, dieses einschätzen und schliesslich mit geeigneten Massnahmen entschärfen. Sie führt zu diesem Zweck analog dem Kantonalen Bedrohungsmanagement Risikoeinschätzungen durch und leitet gegebenenfalls weitere Massnahmen ein. Dazu arbeitet die Fachstelle eng mit anderen Behörden und Fachspezialisten zusammen, führt Gefährderermahnungen durch und betreibt ein Fallmanagement.
FAREX ist die Fach- und Anlaufstelle für sämtliche Themen rund um Radikalisierung und Extremismus und richtet sich an die St. Galler Bevölkerung.
FAREX berät und unterstützt Jugendliche, Erwachsene und Fachpersonen, die sich Sorgen um Familienmitglieder, Freunde, Kollegen etc. machen.
Wichtige Ziele sind die Früherkennung von möglicher Radikalisierung oder Extremismus, die Beratung des Umfeldes sowie gezielte Begleitung und Interventionen - kostenlos, sorgfältig und diskret.
Bei entsprechenden Hinweisen auf eine Radikalisierung erfolgt eine direkte Unterstützung der betroffenen Person und ihres Umfeldes. Ist es aufgrund der Umfeldrecherchen und der psychologischen Risikoeinschätzung (DyRias, Ra Prof) angezeigt, findet eine Absprache des weiteren Vorgehens mit der Kantonspolizei (Bedrohungsmanagement) und/oder der Staatsanwaltschaft statt.
3 canali di contatto (modulo di contatto, indirizzo mail stopradicalizzazione@ti.ch, helpline 079 953 46 82) consentono di rivolgersi alla Piattaforma di prevenzione della radicalizzazione e dell'estremismo violento in maniera confidenziale e gratuita.
La segnalazione è gestita dalla Piattaforma composta da rappresentanti dei tre dipartimenti - Dipartimento istituzioni, Dipartimento della socialità e della sanità, e Dipartimento dell'educazione e cultura - in collaborazione con altri attori sul territorio. Le situazioni gravi sono per contro indirizzate verso la Polizia cantonale, pure membro della Piattaforma.
La Piattaforma può inoltre contare sul supporto del Centro intercantonale d'informazione sulle credenze religiose di Ginevra, di cui il Cantone Ticino è membro, per le segnalazioni che richiedono un approfondimento di tipo scientifico.
Bei Verdacht einer Radikalisierung kann bei der Fachstelle Gewaltschutz eine (bei Bedarf/Notwendigkeit) anonyme Fallschilderung erfolgen. Nach einer ersten Einschätzung wird entschieden, ob und welche Massnahmen benötigt werden. Im Sinne der präventiven Polizeiarbeit versuchen die Mitarbeitenden der Fachstelle, die Situation zu entschärfen und die bei der Person bestehenden Ressourcen zu stärken. Die Fachstelle kann sich dazu mit anderen Institutionen (z.B. Vertretern von Religionsgemeinschaften, Sozialdiensten, Gemeinden, Staatsanwaltschaften etc.) vernetzen, das Gespräch mit der betreffenden Person suchen sowie weitere polizeiliche Massnahmen auslösen.
Bei Anhaltspunkten, welche auf eine Radikalisierung hindeuten oder hindeuten könnten, ist möglichst frühzeitig mit der Kantonspolizei Uri in Kontakt zu treten – idealerweise telefonisch. Der vorliegende Sachverhalt wird gemeinsam analysiert und mögliche weitere Schritte werden ebenfalls gemeinsam festgelegt, gegebenenfalls unter Miteinbezug von weiteren kantonalen Fachstellen.
Vous avez la possibilité de contacter directement un des acteurs du dispositif de prévention de la radicalisation et de l'extrémisme violent via la permanence téléphonique (0800 88 44 00). Pour une écoute de vos inquiétudes et une orientation dans le réseau professionnel (6h à 22h, 7 jours sur 7).
En cas de soupçons de radicalisation et de questions, prendre contact avec le groupe d'investigations spéciales (GIS) de la Police cantonale.
Bei Verdachtsfällen und Fragen bitte Kontaktaufnahme mit der Zuger Polizei, Dienst Präventive Massnahmen, Fachstelle Gewaltschutz.
Bei Anlass zur Sorge oder ungutem Bauchgefühl kontaktieren Sozialarbeitende und Fachpersonen die Interventionsstelle gegen Radikalisierung und gewalttätigen Extremismus (IRE), Tel. +41 58 648 14 23. Die Stelle berät telefonisch oder persönlich, vertraulich und kostenlos. Sie prüft mit der meldenden Person mögliche Risikofaktoren, gibt Hinweise zur allfälligen extremistischen Ideologie oder Szenen.
IRE immt auch Meldungen ohne Nennung von Personenangaben entgegen, bei allen Arten von Extremismus. Gemeinsam mit der meldenden Person wird entschieden, ob und welche Massnahmen getroffen werden sollten, sowie welche Stelle dafür zuständig ist.
Bei deutlichen Hinweisen auf extremistische Aktivitäten (z.B. wenn extremistische Meinungen propagiert werden) prüft die Polizei das Vorliegen strafbarer Handlungen und begleitet die meldende Person in der weiteren Fallbearbeitung.
Siehe Informationen auf https://www.zh.ch/extremismus: "Radikalisierung/Extremismus: Was Sie tun sollten, wenn Sie einen Verdacht haben".
Direkte Kontaktaufnahme via E-Mail, Telefon, Kontaktformular auf Webseite oder via Feedbackmanagement der Stadtpolizei Zürich
Neben dem Betrieb einer niederschwelligen Anlaufstelle sind zentrale Aufgaben der Fachstelle Wissensvermittlung, die relevanten Akteure miteinander zu vernetzen und in Kooperation mit anderen Stellen gezielte Interventionen bei Gewaltbereitschaft durchzuführen. Gleichzeitig bündelt sie das Fachwissen zum Thema Extremismus. Verhältnismässige und zielgerichtete Massnahmen können so aufgrund von Verdachtsfällen und Anfragen konzipiert werden. Die Fachstelle hat vom Stadtrat explizit den Auftrag die Extremismus- und Gewaltprävention auf dem bestehenden Präventionsnetzwerk aufzubauen.
Für den Umgang mit radikalen Personen und Gruppen hat die Fachstelle in Zusammenarbeit mit der Fachstelle Brückenbauer der Stadtpolizei und der Fachstelle Integrationsförderung Winterthur einen Leitfaden für Vereine entwickelt, der auf der Webseite abrufbar ist.